Die E-Vignette kommt. Das sind die Auswirkungen auf Ihren Fuhrpark

Mit der Einführung der Autobahnvignette im Jahr 1985 leistete die Schweiz Pionierarbeit für ein “Pay-for-use”-System, das in der Folge in vielen anderen europäischen Ländern übernommen wurde. Für damals 30 CHF im Jahr konnten die Autofahrer alle Autobahnen und Schnellstrassen der Eidgenossenschaft benutzen. Jetzt, fast vierzig Jahre später, wird eine modernere Alternative in Form einer elektronischen Vignette (E-Vignette) angeboten. Diese Option ist vor allem für ausländische Autofahrer attraktiv, da sie ihre Vignette nicht mehr an oder vor der Grenze kaufen und anbringen müssen.

Der Hauptunterschied zwischen der Klebevignette und der E-Vignette besteht darin, dass die Klebevignette mit dem Fahrzeug verbunden ist, während die E-Vignette mit dem Kontrollschild verbunden ist.

Was bedeutet das für meinen Fuhrpark?

Eine digitale Lösung klingt verlockend. Die E-Vignette hat jedoch Nachteile für Fahrzeuge, die innerhalb eines Vertrages den Fahrer und/oder das Kennzeichen wechseln. Im Gegensatz zum österreichischen System, bei dem jedes Kennzeichen auf einer speziellen Website eingegeben werden kann, um zu prüfen, ob eine Vignette gekoppelt ist, setzen die Schweizer Behörden Einschränkungen in Form einer Genehmigung durch den Antragsteller. Das zuständige Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stellt:

“ Es gibt [..] die Funktionalität, zu überprüfen, ob eine Abgabe für ein gewisses Kontrollschild bereits entrichtet wurde. Diese Funktion muss durch eine Einwilligung des Käufers oder Käuferin beim Kauf der E-Vignette angewählt werden.”

Hinzu kommt: Zieht ein Dienstwagenfahrer in einen anderen Kanton um – was die Notwendigkeit eines neuen Kennzeichens auslöst – muss ein Formular ausgefüllt werden, um eine Übertragung der E-Vignette zu beantragen. Eine Anfrage beim BAZG von unserer Seite ergab folgende Antwort:

“ Ein Kontrollschildwechsel ist möglich, wenn der Halter des Fahrzeuges gleich bleibt und lediglich das Kontrollschild wechselt, wegen Kantonswechsel, Verlust oder Diebstahl des Kontrollschildes mit einer damit verbundenen Zuteilung eines neuen Schildes.”

Dragintra rät zur Klebevignette

Man kann mit Recht davon ausgehen, dass die elektronische Variante für Privatpersonen besser geeignet ist, insbesondere für solche mit Wechselkennzeichen, bei denen nur noch eine Vignette benötigt wird – auch bei mehreren Fahrzeugen.

Um den Aufwand und den Papierkram zu minimieren, und um Unklarheiten zu vermeiden, wenn ein Fahrzeug einen neuen Fahrer bekommt, raten wir unseren Kunden daher, die traditionelle Klebevignette der E-Vignette vorzuziehen. Diese Entscheidung wird noch deutlicher durch die Tatsache, dass die Fahrer ihre Vignette in der Regel mit einer Tankkarte kaufen. Der Online-Kauf würde eine Spesenabrechnung erfordern. 

Wissenswürdigkeiten

  • Die Vignette ist nur mit Gültigkeit für das gesamte Kalenderjahr erhältlich. Sie kostet 40 CHF und schliesst alle Autobahntunnel ein, während eine Jahresvignette in Österreich derzeit 96,40 € (ca. 95 CHF) kostet und bestimmte Tunnel ausschliesst.
  • Sie ist 14 Monate lang gültig: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
  • Das Bussgeld für das Fahren auf einer Autobahn ohne gültige Vignette beträgt 200 CHF.
  • Die vorgenommenen Kontrollen erfolgen nicht flachendeckend über statische Portale, sondern stichprobenartig und mobil.
  • Der Preis für eine Vignette ist seit 28 Jahren unverändert; die einzige Preiserhöhung (von 30 auf 40 CHF) wurde 1995 vorgenommen
  • Im Jahr 2013 stimmte das Schweizer Volk gegen eine Preiserhöhung auf 100 CHF.
  • Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 1,17 % wären 30 CHF im Jahr 1985 heute etwa 47 CHF wert. Der Realpreis einer Vignette ist also gesunken.